Hundepension Bork

Wo Hunde Urlaub machen

AGBs der Hundepension Bork

Allgemeine Geschäftsbedingungen  


1. Betreuung von Hunden in der  „Hundepension Bork“

1.1. Zwischen dem Hundehalter, der sein Tier in Betreuung gibt, und der „Hundepension Bork“ wird ein Vertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist die  „Hundepension Bork“ jeden Tierhalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Tierhalter, der mit der „Hundepension Bork“ einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.  

1.2. Die „Hundepension Bork“ verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes art- und fachgerecht zu halten, für reichlich Auslauf zu sorgen, den Hund seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen. Die  „Hundepension Bork“ sichert eine Unterbringung in artgerechten, gemütlich eingerichteten Unterkünften. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Unterbringung im eigenen Haus mit rund um die Uhr Familienanschluss möglich.

1.3. Der Hundehalter verpflichtet sich, der „Hundepension Bork“ seinen Aufenthaltsort &/ oder eine Telefonnummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Hundepension den Hundehalter  (ggf. auch eine vom Hundehalter gewählte Vertretungsperson) kurzfristig erreichen kann.   Die „Hundepension Bork“ benachrichtigt den Hundehalter (oder den gewählten Vertreter) unverzüglich, wenn beim zu betreuenden Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund bei der Eingewöhnung Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

1.4. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten ist seitens der „Hundepension Bork“ ausdrücklich erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Tieres anzugeben und werden an gesonderter Stelle schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

1.5.  Der Hundehalter verpflichtet sich, die „Hundepension Bork“ von Eigenschaften des Hundes wie Bissigkeit ohne Einschränkung im Vorfeld der Betreuung in Kenntnis zu setzen. Das betrifft selbstverständlich auch Auflagen des Hundes wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Anderenfalls ist die „Hundepension Bork“ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass der Halter Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Leistungen hat. Ebenfalls möglich ist eine fristlose Kündigung bei starker Unverträglichkeit des Hundes.

1.6. Die Aufnahme von läufigen Hündinnen oder Hündinnen, die während der Betreuungszeit voraussichtlich läufig werden, ist nur nach besonderer Absprache möglich. Für den Zeitraum der Läufigkeit wird eine Zusatzpauschale gemäß der aktuellen Preisliste fällig. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Fehlbelegung/Trächtigkeit, keine Haftung übernommen. Der Hundehalter stellt eine Hygienehose mit Zubehör zur Verfügung bzw. übernimmt die Kosten, falls die „Hundepension Bork“ entsprechendes Equipment bereit stellt.

1.7. Der Hundehalter verpflichtet sich, für durch seinen Hund entstandene Sachschäden in der Hundepension auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.  

2. Tierarztkosten/Tierheim

2.1. Der Hundehalter weist durch Vorlage des gültigen Impfausweises nach, dass der zu betreuende Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Parainfluenza geimpft ist.  

Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die „Hundepension Bork“ übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen. Behandlungskosten des zu betreuenden Hundes und aller durch diesen Hund angesteckten Pensionsgäste und Privathunde der „Hundepension Bork“ sind durch den Hundehalter des „Verursacher-Hundes“ (bzw. dessen Haftpflichtversicherers) zu erstatten. Dies bezieht sich auch auf Behandlungskosten für Verletzungen anderer Pensions-od. Privathunde die trotz Einhaltung der Aufsichtspflicht bei Raufereien unter den Hunden entstehen.

2.2. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund bei Erkrankungen oder Verletzungen durch einen Tierarzt nach Wahl der „Hundepension Bork“ behandelt wird. Die hierbei entstehenden Kosten zuzüglich Nebenkosten und einer Kostenpauschale von 20€/Tierarztbesuch werden in voller Höhe vom Hundehalter (bzw. ggf. der Krankenversicherung des Hundes) übernommen.   

2.3. Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung - ohne ausdrückliche Verlängerung der Betreuungsdauer per Vereinbarung, die auch mündlich oder per Mail erfolgen kann - wird der Hund nach 10 Tagen einem Tierheim nach Wahl der „Hundepension Bork“ zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.   

3. Betreuungspreise und Bezahlung  

3.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den vollständigen Betreuungspreis im Voraus, spätestens am ersten Tag der vereinbarten Betreuungszeit zu bezahlen.

3.2 Futterkosten sind im Preis nicht enthalten – Futter wird durch den Hundehalter gestellt oder ist gesondert zu bezahlen.  

3.3 Eventuell vereinbarte Sonderleistungen sowie der dazu vereinbarte Preis werden im Betreuungsvertrag gesondert aufgeführt.

3.4. Bei Aufenthaltsverlängerung sind die entstehenden Kosten der weiteren Unterbringung bis spätestens zum Tag der Abholung zu begleichen.

3.5. Stornokosten werden bei kurzfristigen Absagen wie folgt berechnet:

bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 10% der Gesamtsumme,

13-7 Tage vor Betreuungsbeginn 25% der Gesamtsumme,

6-0 Tage vor Betreuungsbeginn 50%der Gesamtsumme.

Bei vorzeitiger Abholung des Hundes -egal aus welchem Grund- besteht kein Anspruch auf Erstattung der verbliebenen Betreuungstage.

4. Veröffentlichung von Fotos/Daten   

4.1. Fotos des zu betreuenden Hundes, die während des Pensionsaufenthaltes entstehen, können auf der Homepage der „Hundepension Bork“ (www.Hundepension-Bork.de) veröffentlicht werden.  

4.2. Kundendaten werden vertraulich behandelt, ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen die Hundepension zur Auskunft verpflichtet ist.   

5. Haftung

Die „Hundepension Bork“ schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Hundehalters. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.     

Ahrensfelde, 2022 

(farblich hervorgehoben sind die 2022'er Änderungen zur Version von 2015)